In eine Heizölverbraucheranlage dürfen nur Bauteile verwendet werden, die für diesen Zweck entwickelt und geprüft worden. Die Eignung und der korrekte Einbau werden in Zulassungen (z.T. auch in DIN-Normen) beschrieben.
Nach der Errichtung bzw. Erweiterung der Anlage oder nach dem Austausch von Anlagenteilen übergibt der Fachbetrieb nach § 62 AwSV die "Papiere" an den Betreiber der Anlage.
Oft sind in den Unterlagen Einstellwerte angegeben, die für zukünftige Prüfungen zur Rate gezogen werden. Sind Einstellungen durch den Fachbetrieb vorzunehmen, werden diese schriftlich in den Dokumenten festgehalten.
Das Prüfprotokoll des Sachverständigen ist ebenfalls aufzubewahren und bei der nächsten Prüfung vorzulegen.
Folgende Aufzählung gibt beispielhaft einige Dokumente wieder:
• Zulassung des bzw. der Tanks (nicht bei Stahltanks)
• Zulassung und Einstellbescheinigung des Grenzwertgebers
• Ggf. Zulassung des Leckanzeigegeräts
• Ggf. Zulassung und Einstell- bzw. Einbaubescheinigung des Heberschutzventils
• Ggf. Letztes Prüfprotokoll eines Sachverständigen
Die Anlagendokumente sind für die Lebensdauer der Anlage aufzubewahren! Beim Verkauf einer Immobilie sind die Dokumente an den neuen Betreiber zu übergeben.
Der Aufbau der Anlage vor Ort bestimmt Prüfungsumfang:
Die vorangehenden Punkte sind sehr wichtig, aber nur ein Teil der gesamten Technischen Prüfung. So werden des Weiteren Abstände gemessen, Werkstoffe erfasst, Verbindungen geprüft und vieles mehr.
Wenn der Sachverständige das Haus verlässt, sind Sie über den Zustand Ihrer Anlage im Bilde!